- Was macht ein Heilpraktiker für Psychotherapie?
-
HeilpraktikerInnen (Allgemein)
Das Heilpraktikergesetz - oder korrekter: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - gibt es bereits seit 1939. Beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie wurde erstmals 1993 eine Heilerlaubnis erteilt. Also gibt es das Berufsbild des Heilpraktikers für Psychotherapie bereits seit 25 Jahren.
Heilpraktiker benötigen eine staatliche Erlaubnis sowie eine Überprüfung, dass bei einer Ausübung der Heilkunde keine Gefahr für die Gesundheit der Patienten zu befürchten ist. Damit gewährleistet der Gesetzgeber den erforderlichen Patientenschutz.
Heilpraktiker unterliegen – wie andere Heilberufe auch – einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die Berufsausübung und Patientenschutz betreffen. Unter anderem das Patientenrechtegesetz, das Heilpraktikern die gleiche Aufklärungspflicht und Sorgfaltspflicht auferlegt wie Ärzten.
Heilpraktiker haben zur Berufsausübung eine Niederlassungspflicht. Sie müssen ihren Praxissitz dem dafür zuständigen Gesundheitsamt melden, das auch für die Kontrolle, etwa der Einhaltung der Hygienevorschriften, und Überwachung ihrer Tätigkeiten zuständig ist.
HeilpraktikerInnen für Psychotherapie
... beschäftigen sich ebenso wie Psychotherapeuten mit den seelischen und psychosomatischen Prozessen menschlichen Lebens. Doch während die kassenzugelassenen Psychotherapeuten auf sozialrechtlich anerkannte Verfahren beschränkt sind (Kognitive Verhaltenstherapie, Psychonalayse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), haben HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Therapiefreiheit und können somit ihren Patienten durch die Nutzung einer Integrativen Psychotherapie ein auf die Patientenbedürfnisse abgestimmtes Therapieangebot machen. Man kann also auch kombinieren und aus verschiedenen Therapieverfahren bestimmte Interventionen herauszunehmen, um den größtmöglichen Nutzen für den Patienten zu erzielen. Dieses Vorgehen ist auch nach aktueller Psychotherapieforschung sehr sinnvoll.
Die Anzahl psychischer Probleme der Menschen in unserer Gesellschaft haben deutlich zugenommen und das quer durch alle Altersgruppen. Wie sich das äußert, kann vielgestaltig sein. Ob Innere Unruhe, Schlafstörungen, Depressionen, Ängste , Zwänge, Phobien, Essstörungen, Sucht oder Probleme in der Ehe, bei der Kindererziehung u.v.m. - HeilpraktikerInnen für Psychotherapie leisten hier einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Patienten.
Um Menschen in schwierigen Lebenssituationen hilfreich unterstützen zu können benötigt man neben der therapeutischen Fähigkeit auch umfangreiches Fachwissen über die einzelnen psychischen Störungen. Denn Grundvoraussetzung für eine Therapie ist die sogenannte Anamnese und Diagnostik, also das professionelle Gespräch zur Erkundung von Symptomen, um dem Patienten im Anschluss die bestmögliche Therapie zu ermöglichen.
Deshalb werden HeilpraktikerInnen für Psychotherapie von den Gesundheitsämtern in Deutschland geprüft, bevor sie die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" erhalten. Erst dann dürfen HeilpraktikerInnen und HeilpraktikerInnen für Psychotherapie in eigener Praxis psychotherapeutisch tätig werden. - Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
-
Psychotherapie für Erwachsene nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)
Einige private Versicherungen sowie die Beihilfe übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz anteilig, je nach Vertrag. Dies können Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse abklären.
Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem HPG werden für gesetzlich Versicherte grundsätzlich nicht übernommen.
Familientherapie, Paartherapie, Paarberatung
Die Kosten für eine Familientherapie, Paartherapie werden weder von privaten Versicherungen noch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sehen Sie als es gute Investition in ihr eigenes Lebensglück :) - Was bedeutet "Erstgespräch"?
-
Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der ausführlichen Anamnese und Diagnostik.
Lassen Sie uns in unserem ersten gemeinsamen Gespräch schauen, welche Themen Sie mitbringen und wie ich ihnen helfen kann. Wir klären auch, in welchem Rhythmus Sie Beratung oder Therapie in Anspruch nehmen möchten und welchen Therapieansatz ich empfehlen würde.